Ultras und die Telefonüberwachung

Wer mich kennt, der weiss, dass ich mit den ganzen Fussball-Fan-Geschichten nichts am Hut habe. Eigentlich nerve ich mich regelmässig über die Leute und befürworte auch die verschärfte Stadionordnung

Nun aber scheint es mir angebracht, eine Aktion der Justizbehörden gegen ein paar FCSG-Fans nicht gerade zu verurteilen, das Vorgehen jedoch in Frage zu stellen.

Es ist klar, wenn eine jemand eine Person verfolgt und dieser eine Faust ins Gesicht schlägt, dann muss das bestraft werden. Dass dies aber in regelmässigen Abständen vorkommt, zeigen die Medienmitteilungen, die jeweils am Montag in der Tagespresse zu lesen sind.

Jetzt waren es jedoch Ultras, die dem Sohn eines FCSG Funktionärs eins auf die Schnauze gehauen haben. Da stellen sich mir ein paar Fragen, wie sich diese Tat von einer “normalen” Schlägerei in einer anderen Samstagnacht unterscheidet:

  • Rechtfertigen die Familienverhältnisse (Vater ist Funktionär beim FCSG) des Opfers ein besonderes Vorgehen?
  • Ist die Zahl von 50 Einvernahmen (anwesend waren an dem Abend ja nur 20 Fans) üblich?
  • Sind 10 Tage Untersuchungshaft bei solchen Vergehen (das Opfer blieb nahezu unverletzt) das übliche Mass
  • Rechtfertigen fehlende Zeugenaussagen eine 3 wöchige Telefonüberwachung?
  • Wohnt der Verdächtige alleine, oder wurden auch die Gespräche der Eltern, Freundin oder Geschwister mitüberwacht?
  • Gab es zum Zeitpunkt der Überwachung bereits eine Strafuntersuchung oder lief erst ein Ermittlungsverfahren?
  • Ist ein Stadionverbot aufgrund von Sachbeschädigung ein Rechtfertigungsgrund oder vielleicht einfach eine notwendige Betonung des kriminellen Background der/des Täters? Anders kann ich mir die Aussagen in der Pressemitteilung nicht erklären.

Zurück zu den “normalen” Schlägereien. Werden dort bei ähnlichen Taten ebenfalls so umfangreiche Ermittlungen (Befragung von 50 Personen, 10 Tage Untersuchungshaft, 3 Wochen Telefonüberwachung) durchgeführt?

Ich wiederhole nochmals. Das Vorgehen und die Tat sind zu verurteilen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Trotzdem muss die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Auch das Recht auf Privatsphäre wurde hier IMHO arg strapaziert.

Quelle: Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

 

Marcel Baur,

Kantonsratskandidat und Aktuar


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