Von Transparenz, Datenschutz und Öffentlichkeitsgesetz

Zu einem modernen Staatsverständnis gehört, dass Regierungen und Behörden vom Grundsatz her transparent sind und transparent handeln. Nur wenn Transparenz herrscht, kann die Bevölkerung mitreden, partizipieren und mitprägen. Eine Taktik darf nicht dazu führen die Öffentlichkeit im Ungewissen zu lassen, in die Irre zu führen oder gar nicht zu informieren. Die Grenze ist dort zu ziehen wo die Publikation von Informationen Auswirkungen in die Rechte anderer hat. Das soll aber nicht heissen, dass unter dem Mantel dieser Rechte jegliche Transparenz verhindert wird. So hat man zur Zeit in der Stadt St. Gallen, z.B. bei der neuen Marktplatz-Vorlage, dem Projekt Kastanienhof, das ungute Gefühl, dass im Hintergrund unter Ausschluss der Öffentlichkeit Kuhhandel betrieben wird. Transparent regieren heisst auch mit offenen Karten zu spielen. Auch wenn dadurch eine Vorlage gefährdet wird.

Zur Transparenz gehört auch das Veröffentlichen von Missständen. Es darf nicht, wie leider in unserem Kanton, sein, dass die Fachstelle für Datenschutz ihren Bericht nicht in der Version des Regierungsrates publiziert sondern sich auf wenige Angaben beschränken muss. Es ist auch nicht richtig, dass ihre Arbeit von der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrats nicht genügend gewürdigt wird. Die Fachstelle ist unabhängig. Auch gegenüber der Regierung und dem Kantonsrat und den Kommissionen. Zur Unabhängigkeit gehört auch ein umfassender, aber anonymisierter Tätigkeitsbericht. Der Empfänger ist primär die Öffentlichkeit und nicht die Regierung. Nur so ist Transparenz und Aufklärung möglich. Wo Missstände publik werden, können auch Korrekturen angebracht werden.

Zu einem modernen Staatswesen gehört auch, die Selbstbestimmung des mündigen Bürgers. Vor allem die digitale Selbstbestimmung. Die Bezeichnung Datenschutz ist eigentlich falsch. Es müsste nicht Datenschutz heissen, sondern Persönlichkeitsschutz. Der Datenschutz umfasst sowohl die technischen, organisatorischen aber auch rechtlichen Sicherungen mit dem Ziel die Persönlichkeit eines jeden zu schützen. Auch wenn ich nichts zu verbergen habe, möchte ich, dass Privates auch privat bleibt. Dieser Grundsatz ist nicht Täterschutz sondern der Schutz eines jeden!

Daten können falsch, veraltet oder bruchstückhaft sein und ein falsches oder unvollständiges Bild vermitteln. Mit dem technischen Datenschutz wird sichergestellt, dass das Recht jedes einzelnen auf Privatheit und Vertraulichkeit nicht verletzt wird. Schlechtes Beispiel ist das aktuelle Krankenversicherungsgesetz. Man betrachtet das KVG hauptsächlich aus der Perspektive und den Wünschen des Bundesamt für Gesundheit, der Versicherern und den WZW-Ökonomen (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit sowie Wirtschaftlichkeit). Per Fussnote bzw. Kreisschreiben wird auch noch so nebenbei der Datenschutz geregelt. Die Regelung findet zu Lasten des Bürgers statt, dem als Patient seine Grundrechte weggenommen werden. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist etwas elementares. Es müsste eigentlich selbstverständlich sein, dass bei jedem Zugriff der Patient von seiner Versicherung über jeden Zugriff informiert wird.

Wir als Piratenpartei wollen bei bestehenden und künftigen Gesetzen und Verordnungen den Schutz des Individuums stärker betonen. Die Transparenz, der Persönlichkeitsschutz und das Öffentlichkeitsprinzip sollen gefördert und gestärkt werden. Nicht alles was auf diversen Wunschlisten steht ist auch erwünscht.

Tek Berhe

Kantonsratskandidat Piratenpartei SG AR AI